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Mit uns als
kompetenten Servicepartner gelingt es, die Betriebssicherheit
solcher Anlagen groß und den finanziellen Aufwand klein
zu halten.
In der DIN EN 858-1 bzw. DIN EN 858-2 ist unter anderem geregelt,
dass Abscheideranlagen vor Inbetriebnahme und im Abstand von
fünf Jahren, nach vorheriger Komplettentleerung und Reinigung
einer Generalinspektion zu unterziehen sind.
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Hierzu
gehören neben der Begutachtung des baulichen Zustandes,
der Kontrolle der Einbauten und elektrischen Einrichtungen
die Überprüfung von Betriebstagebuch und Entsorgungsnachweisen. |
In diesem Rahmen wird auch eine Dichtheitsprüfung
nach DIN 1999-100 der Abscheiderkomponenten bzw. nach
DIN EN 1610 des Entwässerungssystems durchgeführt.
Die fachgerechte Dichtheitsprüfung ist heutzutage
ein wichtiges Instrument zur Beurteilung des Zustandes
von Abscheideranlagen und Abwasserleitungen. Sie gibt
Aufschluss über die fachgerechte Bauausführung
und ist somit ein Instrument der Qualitätskontrolle. |
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Mit einer Dichtheitsprüfung
und einer Generalinspektion erbringen Sie als Betreiber
einer Leichtflüssigkeitsabscheideranlage einen Nachweis
über den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer
Abwasserbehandlungsanlage und verschaffen sich nicht nur
die notwendige |
Rechtssicherheit gegenüber den
Überwachungsbehörden sondern minimieren auch
Ihre Haftungsrisiken.
Mit der Einführung der DIN EN 1825-1, DIN EN 1825-2
und der DIN 4040-100 wird eine Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung
auch für Fettabscheideranlagen gefordert. |
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