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Gefahrgutbeauftragter
und Gefahrstoffbeauftragter |
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Gefährliche
Güter im Sinne des Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände,
von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres
Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren
für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere
für die |
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Allgemeinheit,
für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit
von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.
Unternehmer die an der Beförderung gefährlicher Güter
beteiligt sind, d.h. der Vorgang der Ortsveränderung des
Gutes, aber auch die Übernahme und die Ablieferung des
Gutes, sowie zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung,
Vorbereitungs- und Abschlußhandlungen (Verpacken und Auspacken
der Güter, Be- und Entladen) müssen mindestens einen
Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.
Wir, als ihre externen Gefahrgutbeauftragten, vermitteln Ihnen,
worauf Sie achten müssen um evtl. Risiken bzw. Schwachstellen
im Umgang mit Gefahrgut in Ihrem Betrieb zu erkennen und worauf
es bei einem für Ihren Betrieb erstellten Konzept für
den bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrgut
ankommt.
Wir kontrollieren die Einhaltung der Betriebsanweisungen und
geben Verbesserungsvorschläge über die von uns eventuellen
festgestellten Mängel des Gefahrguttransportes in Ihrem
Betrieb.
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