Sachverständigenbüro
Schnitker & Kienholz
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  Gefahrgutbeauftragter und Gefahrstoffbeauftragter
  Gefährliche Güter im Sinne des Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die
  Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.

Unternehmer die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, d.h. der Vorgang der Ortsveränderung des Gutes, aber auch die Übernahme und die Ablieferung des Gutes, sowie zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung, Vorbereitungs- und Abschlußhandlungen (Verpacken und Auspacken der Güter, Be- und Entladen) müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

Wir, als ihre externen Gefahrgutbeauftragten, vermitteln Ihnen, worauf Sie achten müssen um evtl. Risiken bzw. Schwachstellen im Umgang mit Gefahrgut in Ihrem Betrieb zu erkennen und worauf es bei einem für Ihren Betrieb erstellten Konzept für den bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrgut ankommt.

Wir kontrollieren die Einhaltung der Betriebsanweisungen und geben Verbesserungsvorschläge über die von uns eventuellen festgestellten Mängel des Gefahrguttransportes in Ihrem Betrieb.

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