Sachverständigenbüro
Schnitker & Kienholz
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49076 Osnabrück
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  Leistungsübersicht  
  · Abscheiderinspektionen & Dichtheitsprüfungen  
  · Sachkundeschulung & Eigenkontrolle  
  · Wartung & Abwasseranalytik  
  · Gefahrgutbeauftragter & Gefahrstoffbeauftragter  
  · Planung & Projektierung  
  Sachkundeschulung und Eigenkontrolle
  Nach den allgemein gültigen Normen und Regelwerken könne sie als Betreiber mit einer für die Eigenkontrolle und Wartung erforderliche Sachkundeschulung die Entsorgungsintervalle auf ein Maximum verlängern und die Entsorgungskosten auf ein Minimum reduzieren.
  Die erforderliche Sachkunde können Sie durch die Teilnahme an eine von uns durchgeführte Sachkundeschulung in Ihren Unternehmen erwerben.

Nach den allgemein gültigen Normen und Regelwerken kann auf eine bedarfsgerechte Entsorgung umgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (evtl. sind landesrechtliche Vorgaben mit zu berücksichtigen):

· Die Abscheideranlage muss nach
DIN 1999-100 ausreichend bemessen sein.
· Die Leichtflüssigkeitsabscheideranlage muss über einen selbsttätigen
Abschluss verfügen.

· Es muss gewährleistet sein, dass nach den bisherigen Betriebserfahrungen
die für die Entsorgung maßgebenden Speichermengen innerhalb von sechs
Monaten nicht erreicht werden.
· Die monatliche Eigenkontrolle muss durch eine sachkundige und
eingewiesene Person ordnungsgemäß durchgeführt werden.
· Die halbjährliche Wartung muss durch einen Sachkundigen durchgeführt
werden.
· Die gesamte Abscheideranlage muss im fünfjährigen Rhythmus von einem
fachkundigen Betrieb auf baulichen Zustand und Dichtheit überprüft werden.
· Ein Betriebstagebuch muss ordnungsgemäß geführt werden.

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